Vertriebsentschädigungen - RBM
Vertriebsentschädigung und andere geldwerte Leistungen aus dem Anlagegeschäft
Die Bank bietet Ihren Kunden eine Vielzahl von Anlagefonds und strukturierten Produkten an und kann im Zusammenhang mit dem Vertrieb dieser Finanzinstrumente Entschädigungen (insbesondere in Form von Vertriebsentschädigungen wie z.B. Bestandespflegekommissionen oder Abschlussprovisionen) oder andere geldwerte Vorteile erhalten.
Die Entschädigungen oder andere geldwerte Vorteile werden mit den Produkteanbietern - unabhängig von der jeweiligen Geschäftsbeziehung mit dem Bankkunden - in speziellen Verträgen geregelt.
Anlagefonds
Bei Anlagefonds stellen die Entschädigungen einen prozentualen Anteil der im Fondsreglement ausgewiesenen Verwaltungsgebühren dar. Die Entschädigungen bemessen sich in der Regel nach den in die Anlagefonds investierten Volumen und werden periodisch vergütet.
Die von der Bank auf diese Weise vereinnahmten Entschädigungen betragen dabei maximal:
Produktkategorie | Max. Prozentsätze pro Jahr des Marktwerts in CHF |
---|---|
Geldmarktfonds | 0.60 % |
Obligationenfonds | 1.20 % |
Aktienfonds | 1.50 % |
Immobilienfonds | 0.80 % |
Alternative Fonds | 1.40 % |
Anlagestrategiefonds | 1.60 % |
Übrige Anlagefonds | 2.00 % |
Strukturierte Produkte
Bei strukturierten Produkten werden Entschädigungen in Form eines einmaligen Abschlages auf den Emissionspreis (prozentmässiger Rabatt), als Einmalzahlung eines prozentualen Anteils des jeweiligen Ausgabe- und/oder Rücknahmepreises oder in Form anderer Strukturierungsgebühren gewährt. Diese Entschädigungen können bis zu 2% des in das Produkt investierten Betrags ausmachen.