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Finanzplanung fuer Frauen - RBM

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Das Bundesgericht zwingt Frauen zur Finanzplanung.

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In den vergangenen Jahren hat das Bundesgericht zwei wegweisende Urteile gefällt: Im Frühling 2021 hielt es fest, dass bei einer Scheidung grundsätzlich beide Partner für sich selber sorgen müssen. Ein Jahr später entschied es, dass Hausfrauen nach einer Scheidung auch bei einem gemeinsamen Kind nicht automatisch Anspruch auf Unterhalt haben. Mit den beiden Urteilen setzt das Bundesgericht die Gleichstellung der Geschlechter konsequent um. Frauen, die zugunsten der Familie weniger oder gar nicht mehr arbeiten, tun deshalb gut daran, finanziell unabhängig zu werden.


Die Zahlen des Bundesamtes für Statistik sprechen eine deutliche Sprache: In der Schweiz werden aktuell etwa 40 % aller Ehen geschieden. In den vergangenen Jahren lag die Scheidungsrate zum Teil sogar über der Hälfte. Bei 70 % aller Paare mit kleinen Kindern arbeitet der Mann Vollzeit und die Frau Teilzeit – oder gar nicht. Während vielen Jahren konnten sich Frauen darauf verlassen, dass der Mann bei einer Scheidung für ihren Unterhalt aufkommen muss. Das hat sich in den vergangenen Jahren drastisch verändert: Frauen, die sich während Jahren um die Betreuung der Kinder gekümmert haben, müssen bei einer Scheidung neu auf Jobsuche und können nicht mehr davon ausgehen, dass sie von ihrem Ex-Mann Geld erhalten.

War eine Frau älter als 45 Jahre, hielt es die Schweizer Rechtsprechung bislang für «unzumutbar», dass sie nach einer Scheidung wieder arbeiten musste. Diese Praxis hat das Bundesgericht 2021 ebenfalls geändert. Neu hält es das Bundesgericht für zumutbar, dass eine Frau nach der Scheidung unabhängig vom Alter wieder ins Berufsleben einsteigt. Frauen können sich also nicht mehr darauf verlassen, dass sie nach einer Scheidung automatisch Unterhaltszahlungen erhalten. Diese Regel gilt, sofern keine gewichtigen Gründe dagegen sprechen. Ein gewichtiger Grund ist zum Beispiel die Betreuung von Kindern.


Lebensprägend ist nicht mehr lebenslänglich

In der Vergangenheit bezeichnete das Bundesgericht eine Ehe, die länger als zehn Jahre dauerte, als «lebensprägend». Am Ende einer «lebensprägenden Ehe» konnten Frauen mehr oder weniger mit lebenslänglichen Unterhaltszahlungen rechnen. War eine Ehe nicht «lebensprägend», also von kürzerer Dauer, erhielten Frauen die Unterhaltszahlungen zumindest während einer gewissen Zeit. Seit dem Bundesgerichtsurteil aus dem Jahr 2021 haben Frauen auch bei lebensprägenden Ehen nur noch während einer gewissen Zeit Anrecht auf Unterstützung. Frauen, die sich nach einer Scheidung um die gemeinsamen Kinder kümmern, müssen spätestens wenn das jüngste Kind in den Kindergarten kommt, eine 50 % Stelle annehmen. Vereinfacht gesagt: Nach einer Scheidung sind grundsätzlich beide Ehegatten für sich selbst verantwortlich.

Im Frühling 2022 fällte das Bundesgericht ein weiteres, wegweisendes Urteil: Gemeinsame Kinder reichen als Argument nicht mehr aus, damit der Mutter automatisch ein gebührender Unterhalt zusteht. «Gebührender Unterhalt» bedeutete in der Vergangenheit, dass die Frau den gewohnten Lebensstandard nach der Scheidung weiterführen konnte. Finanzieren musste diesen Lebensstandard in der Regel der Mann. Mit diesem Urteil nimmt der Druck auf Frauen weiter zu, weil sie nicht mehr automatisch davon ausgehen können, dass ihr Mann nach einer Scheidung für ihren Unterhalt aufkommen muss.


Vermögen aufbauen

Weil Frauen nach einer Scheidung grundsätzlich auf eigenen Beinen stehen müssen, tun sie gut daran, finanziell unabhängig zu werden. Konkret: sich ein Vermögen aufzubauen und Lücken in der Vorsorge zu schliessen. Jeden Monat einen gewissen Betrag auf ein Sparkonto einzuzahlen, ist ein Schritt in die richtige Richtung. Doch es gibt noch andere, weitaus bessere Lösungen. Denn die Zinsen auf einem Sparkonto sind tief. Weitaus besser ist es, die Chancen des Kapitalmarktes zu nutzen und während Jahren sukzessive ein Vermögen aufzubauen. Das ist auch für Frauen möglich, die sich nicht den ganzen Tag mit der Börse und steigenden Aktienkursen auseinandersetzen wollen.


Vorsorge planen

Viele Frauen arbeiten nach der Geburt ihrer Kinder Teilzeit oder gar nicht mehr. Während dieser Zeit können sie kein Geld in die Pensionskasse einzahlen. Dadurch entstehen Lücken bei der Altersvorsorge. Sind die Kinder grösser, steigen viele Frauen mit einem Teilpensum wieder ins Erwerbsleben ein. Bei einem Teilpensum sind die Beträge, die eine Frau in die berufliche Vorsorge einzahlen kann, aber kleiner als vor der Geburt. Dadurch entstehen weitere Lücken. Damit Ihnen bei einer allfälligen Scheidung im Alter genügend Geld zur Verfügung steht, sollten Sie Ihre Vorsorgelücken schliessen. Sonst gehen Sie das Risiko ein, dass Sie im Alter von ihrem Partner abhängig sind oder mit dem Existenzminimum auskommen müssen.

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Über die Autorin

Janine Sclafani ist Assistentin der Geschäftsleitung und Mitglied des Kaders.

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