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Fünf Vorsorge-Tipps für Frauen - RBM

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Fünf Vorsorge-Tipps für Frauen

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In der Schweiz müssen Frauen neu bis 65 arbeiten. Dadurch zahlen sie automatisch mehr in die AHV und vielleicht auch in die Pensionskasse und in die 3. Säule ein. Das heisst aber noch lange nicht, dass sich deshalb auch die Vorsorgesituation für Frauen in der Schweiz verbessert. Im Gegenteil: Frauen müssen sich auch nach der Volksabstimmung vom 25. September dringend um ihre Vorsorge kümmern. Wir haben fünf Tipps für Sie zusammengestellt.

Am 25. September haben die Schweizer Stimmbürgerinnen und Stimmbürger über die Stabilisierung der AHV abgestimmt. Die Reform bestand aus zwei Teilen. Erstens: «Zusätzliche Finanzierung der AHV durch eine Erhöhung der Mehrwertsteuer». Zweitens: «Änderung des Bundesgesetzes über die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV 21)». Die beiden Vorlagen waren eng miteinander verknüpft. Im Zentrum der zweiten Vorlage stand die Erhöhung des AHV-Alters für Frauen von 64 auf 65 Jahre. Sie wurde mit 50,55 % Stimmen denkbar knapp angenommen.

Frauen müssen also in Zukunft ein Jahr länger arbeiten als bisher. Das bedeutet, dass Frauen automatisch ein Jahr länger in die erste Säule (AHV) und eventuell ein Jahr länger in die zweite Säule (BVG) und in die dritte Säule (freie Vorsorge) einzahlen. Die zusätzlichen Beiträge in die Vorsorge können durchaus gewisse Auswirkungen auf die Rente haben. Sie ändern aber nichts an der Tatsache, dass Frauen mit 65 Jahren in den meisten Fällen deutlich schlechter dastehen als Männer. (Lesen Sie dazu auch unseren Beitrag «Vorsorgelücken bei Frauen»).

Viele Frauen legen eine Karrierepause ein, wenn sie Kinder bekommen. Steigen sie nach einer gewissen Zeit wieder ins Berufsleben ein, arbeiten sie häufig Teilzeit. Zudem verdienen Frauen im Schnitt nach wie vor weniger als Männer. Diese drei Faktoren tragen massgeblich dazu bei, dass die meisten Frauen grosse Lücken bei der Vorsorge aufweisen. Umso wichtiger ist es, dass Sie sich als Frau rechtzeitig um Ihre Vorsorge kümmern. Sonst laufen Sie Gefahr, eines schönen Tages vor einem Scherbenhaufen zu stehen. Doch was können Frauen nach der Abstimmung vom 25. September konkret tun? Wir haben fünf Tipps für Sie zusammengestellt.


1. Tipp: Arbeiten Sie mehr!

Der einfachste und zugleich wirksamste Tipp, um die eigene Vorsorge-Situation zu optimieren: Arbeiten Sie mehr! Aus Vorsorge-Sicht sollte jede Frau mindestens 50 % arbeiten. Noch besser wären 60 % oder gar 70 %. Sorgen Sie dafür, dass Ihr Partner das Arbeitspensum ebenfalls verkürzt und teilen Sie sich die Hausarbeit und die Kinderbetreuung.


2. Tipp: Beziehen Sie Lohn!

Haben Sie ein gemeinsames Unternehmen, ist es wichtig, dass beide Partner einen Lohn beziehen und bei der AHV gemeldet sind. Das bedeutet nicht, dass Sie an fünf Tagen in der Woche von 8.00 bis 17.00 Uhr im Unternehmen arbeiten müssen – der Lohn kann durchaus auch eine Entschädigung für die Arbeit sein, die Sie zu Hause verrichten. Zum Beispiel die Kinderbetreuung. Ist Ihr Partner selbstständig, stellen Sie sicher, dass er Ihnen ebenfalls einen Lohn auszahlt und Sie bei der AHV anmeldet. Auch hier gilt: Der Lohn ist genauso eine Entschädigung für das «Rücken-frei-halten» zu Hause wie im Betrieb.


3. Tipp: Wechseln Sie die Stelle!

Auch bei der zweiten Säule (BVG) stehen Frauen in der Regel deutlich schlechter da als Männer. Damit Sie Geld in die Pensionskasse einzahlen können, müssen Sie pro Jahr mehr als CHF 21’510.– verdienen. Wie bei der AHV gilt auch beim BVG: Je mehr Sie verdienen, desto mehr können Sie einzahlen und im Alter profitieren. Unsere Faustregel: Die erste und die zweite Säule sollen zusammen 60 % des bisherigen Lohnes ausmachen. Damit Sie mehr Geld in die 2. Säule einzahlen können, müssen Sie also mehr verdienen. Das ist leichter gesagt als getan. Doch ein Versuch lohnt sich: Sprechen Sie mit dem HR über eine Lohnerhöhung oder halten Sie nach einer neuen Stelle Ausschau. In der Regel ist es einfacher, bei einem Stellenwechsel mehr Lohn auszuhandeln als bei einem Verbleib im bisherigen Unternehmen.

4. Tipp: Schliessen Sie Lücken!

Verlangen Sie bei Ihrer Pensionskasse einen Auszug über Ihre Vorsorge und erkundigen Sie sich, wie viel Geld Sie pro Jahr zusätzlich in die Pensionskasse einzahlen können. Wenn Sie einen Teil Ihrer Ersparnisse in die 2. Säule eintragen und damit Ihre Vorsorgelücken schliessen, profitieren Sie gleich doppelt: Zum einen verbessern Sie Ihre Vorsorge. Zum anderen sparen Sie bei der nächsten Steuererklärung. Ein Einkauf in die Pensionskasse lohnt sich ganz besonders, wenn Sie wegen einer Schwangerschaft während einer gewissen Zeit nicht in die Pensionskasse einbezahlt haben. Auch geschiedene Frauen können zusätzlich in die zweite Säule einzahlen und so Vorsorgelücken schliessen, die bei der Scheidung entstanden sind.

5. Tipp: Zahlen Sie in die 3. Säule ein!

Damit Sie Ihren Lebensstandard im Alter halten können, haben Sie die Möglichkeit, zusätzlich in die 3. Säule einzuzahlen. Der Maximalbetrag wird jährlich vom Bundesrat festgelegt. Er beträgt aktuell CHF 6’883.–. Auch bei der 3. Säule stehen Frauen in der Regel schlechter da als Männer: Während acht von zehn Männern über ein privates Vorsorgekonto verfügen, sind es bei den Frauen lediglich sechs von zehn. Frauen, die sich in erster Linie um den Haushalt und die Kinder kümmern, tun gut daran, regelmässig in die 3. Säule einzuzahlen. Vor allem, wenn Einzahlungen in die zweite Säule nur beschränkt oder gar nicht möglich sind. Vereinfacht gesagt, könnte eine partnerschaftliche Vorsorge so aussehen: Der Mann zahlt in die AHV und in die Pensionskasse ein. Die Frau in die AHV und in die 3. Säule.


Reden Sie mit uns!

Mit der Erhöhung des AHV-Alters für Frauen auf 65 Jahre hat sich die Vorsorgesituation für Frauen in der Schweiz stark verändert. Frauen sollten sich deshalb frühzeitig um ihre Vorsorge kümmern. Mit dem 3-Säulen-Prinzip hat die Schweiz ein bewährtes und grundsätzlich solides Fundament geschaffen, das viele Möglichkeiten für eine individuelle Vorsorge bietet. Aus diesem Grund lohnt es sich, die eigene Vorsorgesituation mit einer Fachperson anzuschauen. Wenn nicht jetzt – wann dann?

Leider machen das noch immer viel zu wenig Frauen. Aus Angst, nichts oder zu wenig von der Materie zu verstehen, lassen sie alles beim Alten. Auch die Sorge, dass ihnen jemand unnötige Produkte aufschwatzt, hält viele Frauen von einem Beratungsgespräch ab. Das ist schade. Denn eine mangelnde Vorsorge kann früher oder später fatale Folgen haben. Seit der AHV-Revision allerspätestens mit 65 Jahren. Nutzen Sie die Erhöhung des Rentenalters auf 65 Jahren deshalb als Ausgangslage für ein kostenloses Gespräch mit einer Fachperson der Regiobank Männedorf an der Bahnhofstrasse in Männedorf. Wir nehmen uns viel Zeit für Sie und zeigen Ihnen gerne, wie Sie als Frau zu einer guten und sicheren Vorsorgelösung kommen.

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