Die Vorsorge in der Schweiz
Nehmen Sie Ihre finanzielle Zukunft rechtzeitig in die Hand. Die Vorsorge in der Schweiz basiert auf drei Säulen: AHV, BVG und privater Vorsorge. Wer diese klug kombiniert, kann den gewohnten Lebensstandard auch nach der Pensionierung sichern – und profitiert zusätzlich von steuerlichen Vorteilen.
Unsere Vorsorgeprofis bei der RBM beraten Sie persönlich, ganzheitlich und auf Ihre Lebenssituation abgestimmt. Gemeinsam analysieren wir Ihre aktuelle Vorsorgesituation, definieren Ihre Ziele und zeigen auf, wo Optimierungspotenzial besteht. Damit Sie sich auch in Zukunft leisten können, was Ihnen heute wichtig ist.
1. Säule: die staatliche Vorsorge
Die AHV (Alters- und Hinterlassenenversicherung) ist für alle Erwerbstätigen in der Schweiz obligatorisch. Sie sichert das Existenzminimum im Alter und zahlt Renten an Einzelpersonen, Ehepaare und Hinterbliebene. Zur 1. Säule gehört auch die Invalidenversicherung (IV), die Personen unterstützt, die aufgrund einer gesundheitlichen Beeinträchtigung nur noch eingeschränkt oder gar nicht mehr arbeiten können.
2. Säule: die berufliche Vorsorge
Die berufliche Vorsorge – oft einfach «Pensionskasse» genannt – ist für Angestellte mit einem bestimmten Mindesteinkommen obligatorisch. Sie wird gemeinsam von Arbeitgeber und Arbeitnehmer finanziert und dient dazu, die AHV-Rente zu ergänzen.
Bei einem Stellenwechsel, einer Weltreise oder einem Sabbatical wird Ihr Pensionskassenguthaben vorübergehend oder dauerhaft auf eine Freizügigkeitsstiftung übertragen. Es bleibt zweckgebunden für Ihre Altersvorsorge erhalten.
Das Freizügigkeitskonto 2. Säule
Wenn Sie Ihre berufliche Tätigkeit unterbrechen, sich selbstständig machen oder die Stelle wechseln, wird Ihr Guthaben aus der 2. Säule auf ein Freizügigkeitskonto übertragen. Beim RBM Freizügigkeitskonto profitieren Sie von einem attraktiven Vorzugszins und doppelten Steuervorteilen: keine Einkommens- oder Vermögenssteuer auf Erträge und ein reduzierter Steuersatz bei der Auszahlung.
Wertschriftenlösungen
Möchten Sie Ihre Vorsorge mit attraktiven Ertragschancen ergänzen? Dann bietet Ihnen die RBM die Möglichkeit, Ihr Vorsorgeguthaben in ausgewählte Fonds zu investieren. Alle wichtigen Informationen finden Sie im Wertschriftenreglement der Privor Stiftung. Und welche Fonds Ihnen zur Auswahl stehen, zeigen wir Ihnen hier.
3. Säule: private Vorsorge
Die private Vorsorge ergänzt AHV und Pensionskasse und hilft, mögliche Vorsorgelücken zu schliessen. Sie ist freiwillig, aber wichtig, um den gewohnten Lebensstandard im Alter zu sichern. Mit der Säule 3a sparen Sie zudem Steuern, während Sie mit der freien Säule 3b flexibel vorsorgen können. Die RBM unterstützt Sie mit passenden Lösungen für Ihre individuelle Lebenssituation.
Wohneigentumsförderung
Träumen Sie von einem eigenen Haus oder einer eigenen Wohnung? Dann haben Sie die Möglichkeit, Ihren Traum im Rahmen der Wohneigentumsförderung (WEF) mit Geld aus der Pensionskasse oder aus der Säule 3a zu finanzieren. Das geht allerdings nur, wenn Sie als (Mit-)Eigentümer:in im Grundbuch eingetragen sind. Ferienhäuser und Renditeobjekte können nicht mit Vorsorgegeldern finanziert werden.
- WEF-Bezüge sind alle fünf Jahre möglich.
- Bis zum Alter von 50 Jahren ist ein Vorbezug des gesamten Vorsorgeguthabens möglich
- Ab 50 Jahren gilt: Vorbezug bis maximal Sparkapital mit 50 oder die Hälfte des aktuellen Guthabens
- Je nach Reglement dürfen Vorbezüge nur bis zu einem bestimmten Alter gemacht werden.
- Der Mindestbetrag pro Bezug beträgt CHF 20‘000.–.
- Jüngere Personen profitieren durch WEF vom erleichterten Einstieg ins Wohneigentum
- Ältere Personen können durch frühzeitige Amortisation der Hypothek steuerlich profitieren
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag
08.30 bis 12.00 Uhr
14.00 bis 16.30 Uhr
Kontakt
Bankverbindung
IID (Clearing-Nummer): 6828
BIC / SWIFT-Code: RBABCH22828